Lassen sich Eltern scheiden, ist das meist am schlimmsten für die Kinder. Das sogenannte Nestmodell soll den Kindern die Scheidung und das Leben danach so weit wie möglich erleichtern. Dabei bleiben die Kinder in der gemeinsamen Immobilie wohnen und die Eltern wechseln sich dort wöchentlich ab. Für die Ex-Ehe-Partner bedeutet das jedoch, dass jeder eine zusätzliche Wohnung braucht.
Zwar kommt das Nestmodell (aus dem Englischen von bird nesting) seltener vor als das klassische Residenz- oder Wechselmodell. In den vergangenen Jahren wurde es jedoch für viele getrennte Paare immer attraktiver. Dabei entscheidet die individuelle und finanzielle Situation an, für wen sich dieses Modell eignet. Ein Profimakler berät Sie, ob dieses Modell für Sie die passende Lösung ist.
Was ist das Nestmodell?
Trotz Trennung der Eltern bleiben die Kinder in der vertrauten Umgebung wohnen. Die negativen Folgen für Kinder durch die Scheidung können so verringert werden. Den Kindern hilft das, die Auflösung der Familie besser zu überwinden. Dabei sollen sich „Nest“-Kinder in ihrer Persönlichkeit besser entwickeln als andere Trennungskinder. So werden Eigenschaften wie Widerstandsfähigkeit, Toleranz und Respekt gefördert. Die Eltern wohnen abwechselnd bei den Kindern.
Für die Kinder gut, für die Eltern oft nicht einfach
Dieses Wohnmodell bedeutet im Prinzip das Ende einer Beziehung, ohne einen richtigen Schlussstrich zu ziehen. Das ehemalige Paar ist zwar getrennt, muss aber weiterhin zusammen Entscheidungen treffen, wenn es um die gemeinsame Immobilie geht.
Oft führt das bei finanziellen Fragen zu Streit. Wer bezahlt Strom, Internet, GEZ, Reparaturen oder neue Möbel? Zusätzlich benötigt jedes Elternteil eine eigene Wohnung. Die doppelte Haushaltungsführung, die Versorgung der Kinder plus die Kosten für die neue Wohnung müssen gestemmt werden. Ist noch der Kredit für die gemeinsame Immobilie abzuzahlen, stellt das eine zusätzliche Belastung dar.
Verkaufen oder behalten?
Auch wenn das Nestmodell in der Regel besser für die Kinder ist, kann die gemeinsame Immobilie oft nicht gehalten werden. Deshalb empfehlen Experten, sich auf der Suche nach der individuell besten Lösung für die Scheidungsimmobilie von einem Immobilienprofi beraten zu lassen. Qualitätsmakler sind durch ihre langjährige Erfahrung bestens mit den Problemen rund um die Scheidungsimmobilie vertraut. Sie beraten Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten und sind bestrebt, sowohl für die Eltern als auch für die Kinder eine optimale Lösung zu finden.
Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Das sagt unser Team zum Thema:
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„Das Nestmodell ist eine gute Lösung, wenn sich die Elternteile gut verstehen, das Vertrauen groß ist und sie finanziell sehr gut dastehen. Es müssen neben den Kosten für drei Immobilien auch zwei neu eingerichtet werden. Oft oder meist nimmt das vorhandene gute Verhältnis stark ab und das Vertrauen schlägt in Misstrauen um. Daher ist für beide Partner eine klare Trennung – v. a. in der Wohnsituation – oft besser.“ Bärbel Mechler – Immobilienberaterin Heidelberg |
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © karenr/Depositphotos.com
Ehemalige Ehepaare, die eine Scheidung durchlaufen, haben viel zu regeln. Vor allem wenn eine gemeinsame Immobilie zwischen den Ex-Partnern steht. Oft sind die Fronten so verhärtet, dass eine Einigung kaum möglich ist. Dennoch steht die dringende Frage im Raum, was mit der Immobilie passieren soll.
Viele Wege führen zu einer Lösung. Doch nicht jede Lösung ist für ehemalige Paare, die sich scheiden lassen, optimal. Möchte man das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Eigentumswohnung behalten, gibt es die Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten. Aber nicht immer macht das in der jeweiligen Situation Sinn. Dann stellt sich die Frage: verkaufen oder vermieten?
Sehen Sie in unserem Video, was bei der Vermietung der gemeinsamen Immobilie wichtig ist.
„Und was wird aus der Immobilie?“ – Diese Frage müssen sich viele Eigentümer in der Scheidung stellen, wenn sie eine gemeinsame Immobilie besitzen. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Doch welche die beste ist, kann von Fall zu Fall verschieden sein.
Gehört eine Immobilie beiden ehemaligen Eheleuten, endet die gemeinsame Verantwortung nicht mit der Scheidung. Beide müssen für den Erhalt und die Finanzierung der Immobilie sorgen. Häufig geht das nicht gut. Oft droht eine Teilungsversteigerung. Da es hier jedoch häufig zu finanziellen Einbußen kommt, sollte sie vermieden werden. In der Regel ist es ratsamer, eine der folgenden Lösungen in Betracht zu ziehen.
Verkauf der Immobilie
Können sich die Ex-Partner nicht einigen, wer die Immobilie behält oder fehlen die finanziellen Mittel, um den Anderen auszuzahlen, ist der Verkauf oft die beste Lösung. Mit dem Verkaufserlös lässt sich nicht nur der Kredit tilgen, sondern in der Regel bleibt auch noch etwas Geld für den Neustart übrig. Zuvor sollte jedoch mit der Bank geklärt werden, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Ablösung des Kredits anfällt. Ebenfalls sollte geprüft werden, ob für den Verkauf Steuern gezahlt werden müssen. Bei selbstgenutzten Immobilien ist das in der Regel nicht der Fall. Vor dem Immobilienverkauf sollte zudem eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Experten durchgeführt werden.
Eigentumsübertragung an Ex-Ehepartner
Sind sich beide einig, wer die Immobilie behält, kann die Immobilienübertragung von einem Notar beurkundet werden. Derjenige, der die Immobilie übernimmt, zahlt den vereinbarten Preis an den Anderen. Auch hier ist es ratsam, zuvor eine professionelle Immobilienbewertung durchführen zu lassen. Anschließend beantragt der Notar die Eigentumsänderung im Grundbuch. Vorher sollten allerdings Unterhalt und Zugewinnausgleich geklärt sein, sonst drohen finanzielle Nachteile für beide Seiten.
Der Übergebende nimmt eine hohe Summe ein, die ins Endvermögen einfließt. Der Übernehmende muss dagegen keine Miete zahlen, was sein verfügbares Einkommen erhöht, woraus eine höhere Unterhaltspflicht folgen kann. Für den Übergebenden ist ebenfalls wichtig, dass er aus der Haftung für den Immobilienkredit entlassen wird. Ohne schriftliche Zustimmung der Bank kann der Notarvertrag nicht beurkundet werden.
Realteilung
Eine andere Lösung, die jedoch eher selten durchgeführt wird, ist die Realteilung. Hierbei wird die Immobilie in zwei baulich voneinander getrennte Wohneinheiten umgebaut. Bedingung ist allerdings, dass die Immobilie für einen solchen Umbau geeignet ist. Nach dem Umbau wird sie gemäß der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aufgeteilt. So können die Geschiedenen in der Immobilie jeweils in ihrer Einheit wohnen bleiben, diese verkaufen oder vermieten.
Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Das sagt unser Team zum Thema:
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„Trennungen und Scheidungen sind eine der häufigsten Ursachen, die zu einem Immobilienverkauf führen. Da der Verkauf oft durch emotionale Themen beeinflusst wird ist es ratsam sich Unterstützung zu holen. Damit hat man einen Fachmann an der Hand, der in dieser schwierigen Zeit den Immobilienverkauf steuern, und am Schluss (zumindest in diesem Punkt) das optimale Ergebnis erzielen kann.“ Frank Winnewisser – Immobilienberater Schwetzingen |
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.rosepartner.de/familienrecht/immobilien-bei-trennung-und-scheidung.html
https://rechtsanwaelte-rf.de/ratgeber-familienrecht/immobilie-bei-scheidung/
https://www.steuerberater-pressler.de/steuerliche-auswirkungen-bei-scheidung/
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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In vielen Scheidungsfällen ist die gemeinsame Immobilie noch nicht abgezahlt. Das ist oft eine zusätzliche Schwierigkeit zu der Frage, was überhaupt mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll.
In unserem kurzen Video erfahren Sie, worauf Sie in diesem Fall achten müssen.
Eine Scheidung ist nicht nur emotional eine Herausforderung. Vieles muss in dieser Situation geregelt werden, zum Beispiel was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Wie kann eine Immobilie geteilt werden? Mit welchen Problemen muss gerechnet werden? Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick.
Für Ihre Scheidungsimmobilie haben Sie in der Regel folgende Möglichkeiten: a) Sie verkaufen die Immobilie, b) Sie behalten die Immobilie als gemeinsames Eigentum, c) Sie oder Ihr Partner erwerben die Immobilie, oder d) Sie übertragen die Immobilie als Vorerbe bzw. Schenkung auf ein oder mehrere Kinder. Bei jeder dieser Möglichkeiten gibt es jedoch mindestens einen Haken.
Verkauf
- Um die Schulden zu tilgen, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden, ist ein Verkauf oft die beste Lösung.
- Kleiner Nachteil: Bei der Rückzahlung eines Kredits vor Ablauf der Zinsbindung verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung; lebte das Paar vor dem Verkauf weniger als zehn Jahre in der Immobilie, kann Spekulationssteuer anfallen.
- Gefahr: Können sich beide Partner nicht auf den Verkauf einigen, droht eine Teilungsversteigerung, die sich in der Regel negativ auf den Verkaufserlös auswirkt.
Vermietung
- Vermietung ist sinnvoll, wenn die Immobilie in der Familie bleiben soll.
- Kleiner Nachteil: Bei einer Vermietung muss sich weiter um die Immobilie gekümmert werden, Reparaturen und Verwaltung können viel Zeit und Geld kosten.
- Gefahr: Vermietung lohnt sich in der Regel nur, wenn durch die Mieteinnahmen der Immobilienkredit getilgt werden kann und wenn beide Partner sich einig sind, wie die Verantwortung für die Immobilie aufgeteilt wird.
Weiternutzung
- Der in der Immobilie verbleibende Partner zahlt Miete an den anderen oder die Miete wird mit fälligen Unterhaltszahlungen verrechnet.
- Nachteil: Beide Partner haften weiterhin für die Rückzahlung der Kredite, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist. Das bedeutet: wird einer der Partner zahlungsunfähig, fordert die Bank die gesamte Restschuld vom anderen Partner.
- Gefahr: Kann der Kredit nicht abgezahlt werden, droht die Zwangsversteigerung der Immobilie, was in der Regel herbe finanzielle Einbußen bedeutet.
Übernahme durch einen der Partner
- Nachteil: Der, der die Immobilie übernimmt, muss den Ex-Partner auszahlen und gleichzeitig die Wohn- und Instandhaltungskosten tragen und laufende Kredite allein zurückzahlen.
- Gefahr: Das führt häufig zu einer finanziellen Überforderung.
Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
https://www.rosepartner.de/familienrecht/immobilien-bei-trennung-und-scheidung.html
https://rechtsanwaelte-rf.de/ratgeber-familienrecht/immobilie-bei-scheidung/
https://www.steuerberater-pressler.de/steuerliche-auswirkungen-bei-scheidung/
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Die Ehe ist nicht immer von Dauer. Haben Paare sich für eine Scheidung entschieden, muss nicht unbedingt bis nach dem Trennungsjahr gewartet werden, bis ein gemeinsames Haus oder Eigentumswohnung verkauft werden kann. Aber was ist bei einem Verkauf während des Trennungsjahres zu beachten? Und was bringt es den Eigentümern?
Das Trennungsjahr ist für Paare, die sich scheiden lassen wollen, von großer Bedeutung. Denn dieses Jahr ist die Voraussetzung, um die Scheidung überhaupt vollziehen zu können. Erst dann wird die eheliche Gemeinschaft aufgelöst. Eine gemeinsame Immobilie kann dennoch bereits während des Trennungsjahres verkauft werden, wenn keiner der beiden Ehepartner im Haus bleiben möchte. Das geht aber nur, wenn sich beide Ehepartner wirklich sicher sind, dass es sie nicht wieder zusammenkommen werden.
Während des Trennungsjahres muss es eine getrennte Haushaltsführung geben. Das ist aber nicht immer finanziell machbar. Zudem kann keiner der beiden Ehepartner verlangen, dass der Andere auszieht.
Gründe für ein Verkauf während des Trennungsjahres
Das Trennungsjahr kann unter einem Dach verbracht werden. Das ist oft bei Immobilieneigentümern der Fall. Nur eben ohne gemeinsames Schlafzimmer und getrennte Nutzung der Küche.
Einfacher wäre es die Immobilie gemeinschaftlich zu verkaufen und den Erlös auf beide Noch-Ehepartner aufzuteilen. Nicht nur um Schwierigkeiten bei der getrennten Haushaltsführung zu umgehen, ist ein Verkauf eine gute Lösung. Sondern auch um den gemeinsam aufgenommenen Hauskredit schneller abbezahlen zu können.
Mit dem Verkaufserlös kann vor allem, wenn eine hohe Nachfrage auf ein geringes Angebot trifft, ein Darlehen oder Kredit schneller getilgt werden. Zudem läuft ein Verkauf unter weniger Zeitdruck ab. Die Suche nach einem Käufer kann entspannter angegangen werden. Aber Achtung: Streitigkeiten zwischen den Noch-Ehepartnern beeinflussen den geplanten Verkauf negativ.
Streitigkeiten während des Verkaufsprozesses
Ein zerstrittenes Paar, das sich auf den Verkauf der Immobilie geeinigt hat, sollte wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Oft lassen sich Streitigkeiten und Uneinigkeiten beim Verkauf nicht umgehen. Um das Vorhaben dennoch möglichst stressfrei und ohne Streitigkeiten zu bewältigen, empfiehlt es sich, einen Immobilienprofi mit ins Boot zu holen. Dieser kann zwischen den zerstrittenen Parteien als Mediator fungieren und den Verkauf professionell bis zur Objektübergabe durchführen. Dieser hilft Paaren auch bei der Suche nach einem Rechtsexperten, falls Unterhaltsansprüche oder andere scheidungsrelevante Angelegenheiten rechtlich geregelt werden müssen.
Haben Sie eine Scheidungsimmobilie und brauchen Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne!
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.finanztip.de/trennung/
https://www.scheidung.de/waehrend-der-trennung-haus-und-wohnung.html
https://www.scheidung.de/trennungsjahr.html
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Bei Paaren in Scheidung, die eine gemeinsame Immobilie besitzen, sieht es häufig so aus: Ein Partner möchte in der Immobilie wohnen bleiben, der andere braucht Geld für einen Neustart und möchte seinen Anteil lieber heute als morgen in bare Münze umwandeln. In dieser Situation eine einvernehmliche Lösung zu finden, halten viele für aussichtslos. Dagegen bietet eine Teilungsversteigerung beiden Partnern die vermeintliche Chance, ihr Ziel zu erreichen. Doch in den allermeisten Fällen erweist sich die Chance als Illusion – mit gravierenden Folgen!
Die Teilungsversteigerung ist eine Sonderform der Zwangsversteigerung mit dem Ziel, das gemeinsame Eigentum zu teilen, wenn die Eigentümer zerstritten sind. Bei Scheidungsimmobilien geht es meist darum, dass das Paar sich nicht einigen kann, wie viel der Partner, der die Immobilie weiter bewohnen möchte, dem anderen zahlen muss. In diesem Fall kann einer der Partner – ohne das Einverständnis des anderen – beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Die Durchführung der Versteigerung liegt dann in der Hand des Gerichts, der Versteigerungserlös abzüglich der Notar- und Verfahrenskosten wird zwischen den beiden Eigentümern aufgeteilt.
Illusion #1: Den Anteil des Ex-Partners „günstig“ ersteigern
Theoretisch ergibt sich nun für den Partner, der in der Immobilie wohnen bleiben möchte, eine Chance: Er kann beim öffentlichen Bieterverfahren selbst das Höchstgebot abgeben und auf diese Weise den Anteil des Ex-Partners erwerben. Doch wer diese Strategie verfolgt, ist schlecht beraten. Andere Bieter werden in vielen Fällen – gerade, wenn sie bemerken, wie sehr Ihnen an der Immobilie gelegen ist – den Preis so weit in die Höhe treiben, dass Sie sich finanziell vollkommen übernehmen, selbst wenn Sie am Ende den Zuschlag erhalten sollten.
Illusion #2: Schnell zu Bargeld kommen durch Teilungsversteigerung
Auch für den Partner, der auszieht und an einer schnellen Monetarisierung seines Anteils interessiert ist, stellt eine Teilungsversteigerung meist eine äußerst unbefriedigende Lösung dar. Denn wenn es erst einmal zur Teilungsversteigerung kommt, haben Sie keinerlei Einfluss mehr auf den dabei erzielten Verkaufspreis. Es kann passieren, dass die Immobilie weit unter ihrem eigentlichen Wert versteigert wird, ja sogar, dass der Erlös nicht einmal zur Rückzahlung des Finanzierungsdarlehens ausreicht, sofern Ihre Immobilie nicht schon vollständig abbezahlt ist. Hinzu kommen die Kosten für ein Sachverständigengutachten sowie Notarkosten und Verfahrenskosten. Anstelle des erhofften Startkapitals für einen Neuanfang bringt Ihnen die Teilungsversteigerung, wenn es ganz schlecht läuft, womöglich noch zusätzliche Schulden ein.
Eine einvernehmliche Lösung ist immer besser
Es ist verständlich, dass viele Menschen eine Auseinandersetzung mit ihrem Ex-Partner um die gemeinsame Immobilie scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Dennoch ist eine Teilungsversteigerung der denkbar schlechteste Ausweg aus der verfahrenen Situation. Beide Partner sollten sich vor Augen führen, wie sehr es im beiderseitigen Interesse ist, finanziell das Beste aus der Immobilie herauszuholen. Um das zu erreichen, führt kein Weg an einer einvernehmlichen Lösung vorbei. Egal, ob die gemeinsame Entscheidung für einen Verkauf, eine Übernahme der Immobilie durch einen der beiden Partner oder für eine Vermietung fällt – für jede dieser Varianten sprechen mehr rationale Argumente als für die Teilungsversteigerung. Bei der Suche nach einer optimalen Lösung für die Immobilie, mit der beide Partner gut leben können, kann ein Profi-Makler Sie kompetent beraten und als neutrale Instanz zwischen Ihnen vermitteln.
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Nicht fündig geworden:
https://www.scheidung.org/teilungsversteigerung/
https://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung
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Foto: © IgorVetushko/Depositphotos.com
Wie jeder weiß, ist eine Scheidung die beiden zukünftigen Ex-Partner nicht nur emotional eine große Belastung. Gerade für Immobilienbesitzer erweist sich vor allem die Gütertrennung oft als ein Riesenproblem. Wie soll man das gemeinsame Eigentum teilen, und vor allem: wie beendet man die gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen?
Fall 1: Nur ein Partner haftet für den Kredit
Grundsätzlich gilt: zahlungspflichtig ist der Kreditnehmer. Das Eheverhältnis spielt dabei keine Rolle. Wenn also nur ein Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben hat, so ist auch nur ein Ehepartner für die Rückzahlung verantwortlich. Der Partner haftet prinzipiell nicht mit, auch wenn er mit im Grundbuch steht.
In diesem Fall bietet es sich an, dass der finanzierende Partner die Immobilie übernimmt. Möchte allerdings der andere Partner in der Immobilie wohnen bleiben, so bietet sich ein Ausgleich durch die Zahlung von Miete oder die Anpassung des Unterhaltes an. Im Sonderfall kann auch der Ehepartner Ausgleichsforderungen geltend machen, der bei einer Scheidung die Schulden allein tilgt. Das gilt vor allem dann, wenn dieser Partner nicht im Haus verbleibt, sondern es stattdessen der anderen Partei überlässt.
Fall 2: Beide Partner haben den Kreditvertrag unterschrieben
Anders sieht das aus, wenn beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben haben. Dann haften auch beide für den Kredit, unabhängig davon, ob einer der Partner vielleicht keinen Nutzen mehr aus der Immobilie zieht. Sollten die Eigentümer in der Lage sein, ihre Besitztümer einvernehmlich zu trennen, so können sie versuchen, mit ihrer Bank zu sprechen und den Kreditvertrag so ändern zu lassen, dass nur noch ein Partner für die Raten aufkommen muss. Allerdings ist eine solche Änderung auch von der Kulanz der jeweiligen Bank abhängig.
Sollte eine Vertragsänderung nicht gewollt sein, müssen sich die getrennten Partner auch hier über einen Ausgleich einigen. Eine Möglichkeit ist dabei die Erstellung einer Schuldfreistellung. Dies bedeutet, dass nur der Hauptverdiener die Raten bedient. Ist allerdings der zur Zahlung verpflichtete Partner nicht mehr zahlungsfähig, wird trotzdem der Ex-Partner in die Verantwortung genommen. Denn vor der Bank hat die Schuldfreistellung keinen Bestand.
Verbindliche Regelung über Unterhaltszahlungen
Eine verbindlichere Regelung zwischen den Ehegatten kommt über die Unterhaltszahlungen zustande. Die Kreditrate wird von dem Gehalt eines Partners abgezogen, das zur Unterhaltsberechnung genutzt wird. Dadurch fällt die faktische Unterhaltssumme geringer aus. Auf diese Weise sind beide Partner an den Darlehenszahlungen beteiligt, auch wenn nur noch ein Ehegatte die Immobilie nutzt. Ein Profi-Makler kennt sich mit solchen Situationen aus und kann Ihnen dabei helfen eine optimale Lösung für eine einvernehmliche Gütertrennung im Falle einer Scheidung zu finden.
Sind Sie unsicher, was mit Ihrer Scheidungsimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.
Nicht fündig geworden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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