Sie möchten unter keinen Umständen in ein Seniorenheim umziehen? Und nicht ihr schönes Zuhause verlassen, in dem Sie seit Jahrzehnten wohnen? Wären da nur nicht die schmale Rente und die weiter steigenden Lebenshaltungskosten! Alles wird teurer. Doch bevor Sie verzweifeln: es gibt eine Lösung. Die Rede ist von der Immobilienverrentung.

Die Verrentung bietet eine Möglichkeit für Sie, in der eigenen Immobilie zu bleiben und gleichzeitig Kapital durch den Verkauf auf Rentenbasis zu erhalten. Beim Verkauf erhalten Sie ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht und die Auszahlung des Verkaufspreises. Je nachdem, was Sie vereinbart haben, kann letzteres in Form einer Einmal- oder Rentenzahlung geschehen.

Bei der Immobilienverrentung ist alles individuell verhandelbar und wird optimal auf beide Seiten angepasst. Ob Sie sich also für eine monatlich ausgezahlte Rente entscheiden oder lieber alles auf einmal haben wollen, liegt ganz bei Ihnen und Ihren Bedürfnissen.

Zwei Möglichkeiten der Rentenzahlung

Bei der Rentenzahlung haben Sie die Wahl zwischen zwei Modellen: Leibrente und Zeitrente. Wie der Name schon sagt, gilt die letztere für einen festen Zeitraum. Keinen zeitlichen Rahmen hat die Leibrente. Egal für was Sie sich nach eingehender Beratung durch einen Makler entscheiden: alle getroffenen Vereinbarungen werden in einem Rentenkaufvertrag aufgelistet.

Schnell kommt man bei den Möglichkeiten durcheinander. Lassen Sie sich daher von einem Experten wie dem Makler Ihres Vertrauens beraten. Mit ihm zusammen schauen Sie, ob sich das Verrentungsmodell wirklich für Sie lohnt und welches der Modelle am besten zu Ihrer Lebenssituation passt. Vielleicht möchten Sie doch lieber verkaufen und in eine kleinere, barrierefreie Wohnung ziehen, die der Makler schon in petto hat? Auch eine attraktive Möglichkeit.

Leibrente: das Alter ist entscheidend

Wichtig ist bei der Leibrente auch Ihr Alter, da es sich um eine lebenslange Zahlung von Seiten des Käufers handelt. Es wird geschaut, wie hoch die statistische Lebenserwartung ist. Diese hat dann Einfluss auf die Höhe der Rente. Heißt: je älter Sie sind, desto mehr monatliche Rente wird Ihnen gezahlt. Auch hierzu wird Sie Ihr Makler beraten.

Auch interessant: es gibt die verbundene Leibrente (hier können auch Familienangehörige und der Partner einbezogen werden) und die abgekürzte Leibrente (Kombination aus Leib- und Zeitrente, Zahlung wird mit dem Tod des Vertragspartners eingestellt). Auch hier gilt: um zu erfahren, was sich für Sie eignet, fragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern Ihren Makler.

Sie überlegen, ob die Immobilienverrentung das Richtige für Sie ist? Dann beraten wir Sie gern und prüfen gemeinsam, ob sich diese für Sie wirklich lohnt. Kontaktieren Sie uns!

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Die Grundsteuerreform bedeutet für Eigentümer von Immobilien zusätzlichen Aufwand. Bis zum 31. Januar 2023 muss die Grundsteuererklärung eingereicht werden, damit circa 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden können. Wer die Frist versäumt, muss mit einem hohen Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen. Doch noch immer fehlen Millionen von Grundsteuererklärungen. Warum und wo liegen die Probleme? Was sollten Eigentümer beim Ausfüllen beachten?

Im Oktober wurde die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung auf Ende Januar verlängert. Der Hauptgrund: Probleme mit der zwar kostenlosen, aber zu komplizierten Steuersoftware Elster und daraus resultierenden zu wenigen Einreichungen der Erklärung. Auch im Januar 2023 ist die Dateneingabe über Elster nicht weniger kompliziert geworden. Alte Probleme und Unsicherheiten bleiben bei einigen Betroffenen also noch immer bestehen.

Was Sie zur Grundsteuererklärung benötigen

Bevor mit der Grundsteuererklärung begonnen wird, müssen alle Unterlagen und relevanten Angaben zur Immobilie vorliegen. Das sind unter anderem der Bodenrichtwert (beim regionalen Gutachterschuss oder online abfragen), die Wohn- und Grundfläche oder das Baujahr. Der Bodenrichtwert muss aktuell sein, also aus dem Jahr 2022.

Achtung bei der Wohn- und Nutzfläche

Bei der Wohnfläche sollten Eigentümer ebenfalls genau sein und keine Nutzfläche wie Keller oder Heizraum angeben. Wer unsicher ist, was genau zur Wohnfläche und was zur Nutzfläche gehört, sollte einen Immobilienprofi um Hilfe bitten. Mit seiner Hilfe kann ein kompetenter, passender und regionaler Gutachter für die korrekte Berechnung gefunden werden.

Aber nicht nur eine unkorrekte Wohnfläche führt zu einem zu hohen Wert auf dem Grundsteuerwertbescheid, den 2024 alle Eigentümer erhalten sollen. Auch die Frage, wann genau man von einer Kernsanierung spricht, ist nicht eindeutig und kann Probleme bereiten.

Widerspruch gegen Grundsteuerwertbescheid

Wer meint, der Grundsteuerwertbescheid stimmt nicht, kann nach Erhalt innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Wer mit der Grundsteuererklärung nicht klar kommt oder viel zu tun hat und deshalb keine Zeit dafür findet, sollte sich an einen guten Steuerberater wenden. Der kann ebenfalls zusammen mit einem Makler gefunden werden. Auch bei der Zusammenstellung aller Unterlagen für die Grundsteuererklärung unterstützt der Qualitätsmakler Eigentümer mit seinem Fachwissen.

Was ist die Grundsteuer und wer muss die Grundsteuererklärung abgeben?

Die Grundsteuer  wird grundsätzlich von den Eigentümern bezahlt. Vermieter können die Grundsteuer über die Betriebskosten an ihre Mieter weitergegeben. Die Einnahmen aus der Grundsteuer kommen ausschließlich den Städten und Gemeinden zugute und sind eine bedeutende Einnahmequelle für die einzelnen Kommunen, da so finanzielle Mittel für beispielsweise Schulen, Schwimmbäder oder die regionale Verkehrsinfrastruktur vorhanden sind.

 

Sind Sie unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern weiter.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Anders als Aktien gelten Immobilien als sichere Altersvorsorge, auch wenn Anschaffung und anfallende Instandhaltungen erstmal teuer sind. Doch die finanzielle Anstrengung kann sich lohnen. Wir sagen Ihnen, in welcher Form eine Immobilie für das Alter vorsorgt.

Beim Blick auf die Rentenzahlungen kommen immer mehr Sorgenfalten, denn die fallen immer geringer aus. Gerade bei Arbeitnehmern, die nicht auf die vollen Beitragsjahre kommen oder zeitlebens zu wenig in die Rentenkasse eingezahlt haben. Daher wird empfohlen, privat so früh wie möglich vorzusorgen. Eine Immobilie kommt dafür auf verschiedene Weise ins Spiel.

Wenn das Wohneigentum selbst genutzt wird

Eine eigene Immobilie verringert die Wohnkosten, auch wenn man sie erst einmal abbezahlen muss. Die statistische Ersparnis für Eigentümer, die über 64 Jahre alt sind und ihre Raten bereits getilgt haben, liegt bei rund 200 Euro pro Monat. Mieterhöhungen sind nicht zu erwarten und durch energetische Modernisierungen kann der Energieverbrauch gesenkt werden. Auch ist es durch Photovoltaik und andere autarke Modelle möglich, seinen eigenen Strom zu produzieren, so dass man auch an dieser Stelle unabhängig ist.

Doch Modernisierung ist ein gutes Stichwort, denn für diese und weitere Reparaturen, Instandsetzungen und staatlich vorgeschriebene Maßnahmen sollte ein finanzieller Puffer vorhanden sein. Auch wenn es für einige Punkte staatliche Förderungen gibt, sollte man das schon beim Kauf berücksichtigen. Lassen Sie sich dazu auch vom Fachmann beraten – Ihr Makler weiß, worauf es ankommt.

Wenn zur Altersvorsorge investiert wird

Entscheiden Sie sich, unter die privaten Investoren zu gehen, erzielen Sie durch die Mieteinnahmen Rendite, so dass Sie strukturiert Vermögen aufbauen können. Kosten für den Immobilienerwerb und jährliche Steuern können Eigentümer absetzen. Doch ohne Vorbereitung zum Investor zu werden, ist nicht zu empfehlen. Viele Herausforderungen gilt es zu meistern: von der Investmentstrategie über die Standortanalyse bis zur Verwaltung des Objekts. Auch hier gilt: lassen Sie sich beraten. Ein Investmentmakler kann einschätzen, ob sich Ihr Investment rentiert und begleitet Sie bis zum Abschluss.

Wenn die Immobilie verrentet wird

Ihre eigene Immobilie können Sie im Alter verrenten lassen, um Ihre Finanzen aufzubessern. Das heißt, Sie verkaufen Ihre Immobilie, können aber ein Wohnrecht erhalten. Entweder Sie lassen sich die Gesamtsumme einmalig auszahlen oder vereinbaren eine monatliche Auszahlung als zusätzliche Rente. Dabei gibt es die Leibrente, den Teilverkauf und die Zeitrente. Welche Form für Sie in Frage kommt und ob die Verrentung überhaupt etwas für Sie ist, kann Ihnen ein lokaler Makler ganz genau sagen.

 

Sie möchten eine Immobilie als Altersvorsorge oder -versorgung einsetzen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern zu all Ihren Fragen.

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Ein neues Jahr steht an und damit auch neue Pläne. Oft denken Eigentümer daran, ihre Immobilie wieder aufzumöbeln. Ein neuer Anstrich, die Dämmung der Kellerdecke und der Austausch der 20 Jahre alten Heizung – bei einer eigenen Immobilie fällt über die Jahre eine Menge an. Eine Renovierung sollte daher regelmäßig erfolgen. Oder ist es doch eine Sanierung? Oder gar eine Modernisierung?

Bevor wir uns den Unterschieden der drei Begriffe widmen, erstmal eine Gemeinsamkeit: alle diesbezüglichen Maßnahmen erhalten die Immobilie und steigern meist den Immobilienwert. Ein paar Arbeiten sind per Gesetz vorgeschrieben. Andere hingegen können, müssen aber nicht gemacht werden. Wenn Sie vorhaben, die Immobilie zu verkaufen oder sie vermieten wollen, lohnt es sich, den Zustand des Hauses oder der Wohnung zu optimieren. Was sich für Ihre Immobilie rentiert, muss individuell betrachtet werden.

Renovierungsmaßnahmen – was zählt dazu?

Wenn Sie eine Renovierung durchführen, beseitigen Sie Spuren, die durch die meist jahrelange Nutzung der Immobilie entstanden sind. Es sind oberflächliche Maßnahmen wie das Tapezieren oder das Lackieren von Türen. Zudem dienen sie der Instandhaltung von Gebäuden. Was ein Vermieter machen muss und wozu ein Mieter verpflichtet ist, regelt das Mietrecht in Form der Berechnungsverordnung (§28 Absatz 4 Satz 3 II. BV).

Sanierungsmaßnahmen – was zählt dazu?

Bei einer Sanierung werden ernsthafte Schäden entfernt, um die Immobilie zu erneuern oder wieder funktionsfähig zu machen. Dazu gehören etwa das Entfernen von Schimmel, das Trockenlegen des Kellers oder die Ausbesserung von Mauerrissen. Hier geht es also nicht um wertsteigernde Maßnahmen.

Modernisierungsmaßnahmen – was gehört dazu?

Mit Modernisierungen wird eine Immobilie an neue Anforderungen angepasst und der Wert gesteigert. Dazu gehören etwa barrierefreie Umbauten, ein verbesserter Schallschutz oder energieeffiziente Maßnahmen. Dabei ist vieles gesetzlich vorgeschrieben und oftmals mit hohen Kosten verbunden. Oft geht es um Arbeiten, die einen nachhaltigen Nutzen haben und zur Energieeffizienz der Immobilie beitragen. Energetische Maßnahmen sind förderfähig – durch diese staatlichen Zuschüsse müssen Eigentümer oder Bauherren die Kosten nicht in voller Höhe tragen. Welche Förderungen es gibt und was zu Ihrer Immobilie passt, kann Ihnen ein Fachmann beantworten. Gerade, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, sollten Sie sich beraten lassen und nicht einfach loslegen.

Sie haben vor, Ihre Immobilie vor dem Verkauf zu modernisieren und sind sich unsicher, was Sie machen müssen und was den Wert steigert? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern!

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Es gibt mehrere umweltschonende und kostensparende Alternativen zur Gasheizung. Doch nicht jede davon ist für alle Häuser geeignet. Auf was können Eigentümer umrüsten und was muss dabei beachtet werden?

 

Gas lässt sich durch die Energieträger Strom oder Holz ersetzen, die in Form von Pelletöfen oder Wärmepumpen die Immobilie heizen können. Dadurch werden nachweislich Kosten beim Heizen gespart und die Umwelt weniger belastet.

 

Doch bevor sich Eigentümer für eine Gas-Alternative entscheiden, sollte mit einem Experten genau geprüft werden, was wie in der eigenen Immobilie umsetzbar ist. Je aufwendiger die Nachrüstung ausfällt, desto teurer wird es für den Hausbesitzer. Mit Hilfe des Heizungs-Check 2.0 oder dem Heiz-Check der Verbraucherzentrale, kann das alte Heizsystem bewertet und nach neuen machbaren Möglichkeiten geschaut werden.

 

Heizen mit Pellets: Was ist bei der Nachrüstung wichtig?

 

Auch wenn in Neubauten überwiegend elektrische Wärmepumpen eingebaut werden, nehmen  auch Pelletheizungen und -öfen seit 2020 bei Hausbesitzern an Beliebtheit zu. Die Pellets sind aus Holz und haben im Gegensatz zur Gasheizung einen geringeren  CO2-Ausstoß. Und auch die Kosten für  Pellets sind geringer. Die Nachrüstung auf eine Pelletheizung oder -ofen ist oftmals einfacher als bei der Wärmepumpe. Aus technischer Sicht ist weniger Aufwand zur Umrüstung notwendig, weil beispielsweise  nur der bereits vorhandene Heizkessel demontiert werden muss. Dieser fungiert dann als Wärmetauscher weiter.

 

Wärmepumpe: Was ist bei der Nachrüstung wichtig?

 

Die Wärmepumpe wird in den meisten Neubauten integriert und reduziert ebenfalls effektiv den CO2-Ausstoß. . Allerdings wird auch hier, wie bei der Pelletheizung, Strom für den Betrieb gebraucht. Ökologisch sauber produzierter Strom ist dafür  zu empfehlen. Bei der Umrüstung kann der bereits bestehende Heizkreislauf erhalten bleiben. Nur der Gaskessel fällt weg. Die gewonnene Umweltwärme (Luft, Wasser, Erde) wird über das vorhandene Kühlmittel verdampft. Mit Hilfe des Stroms erfolgt anschließend die Verdichtung und die Erwärmung. Über den Wärmetauscher gelangt das Ganze zum Heizwasser.

 

Verbindung mit  erneuerbaren Energien

 

Pellet-Alternativen sowie die Wärmepumpe oder auch die alte Gasheizung lassen sich mit Solarthermie kombinieren, bei der Wärme aus Sonnenenergie erzeugt wird. Mittlerweile existieren auf dem Energiemarkt aber auch Mikrowindkraft-Windräder für Häuserdächer. Es gibt  noch weitere Alternativen, die die Gewinnung von Heizenergie unterstützen. Ein Makler kann zusammen mit Eigentümern nach einem geeigneten Energieexperten in der Region suchen und weiß, welche energetischen Maßnahmen den Wert der Immobilie steigern.

 

Sie haben Fragen zum Verkauf oder Erwerb einer Immobilie? Oder sie brauchen Hilfe bei der energetischen Sanierung? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten und unterstützen Sie gern.

 

 

Hinweise

 

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Ab dem 1. Januar 2023 können Erbschaften und Schenkungen teurer werden. Wenn ich also im kommenden Jahr ein Haus erbe, wie hoch kann die steuerliche Belastung mit der geplanten Gesetzesänderung ausfallen? Wo wirkt sie sich am stärksten aus? Fragen über Fragen, die Eigentümer und deren Erbberechtigte seit dem neuen Gesetzesentwurf beschäftigen.

Am 10. Oktober 2022 wurde ein neuer Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Demnach wurde ein notwendiger Bedarf an Neuregelungen im deutschen Steuerrecht festgestellt. Unter anderem auch eine Änderung des Bewertungsgesetzes. Das betrifft auch die Bewertung von Immobilien, die an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angepasst werden soll. Das wirkt sich besonders auf diese Fälle aus:

  1. Sachwertverfahren/Ertragswertverfahren für bebaute Grundtücke
  2. Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen
  3. Fälle mit Gebäuden auf fremdem Grundbesitz

Warum wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer teurer?

Die steuerliche Wertermittlung bebauter Grundstücke orientiert und gleicht sich mehr an die der Gutachterausschüsse an, die sich bei der Bewertung nach der ImmoWertV richten. Somit entspricht der Immobilienwert eher dem aktuellen Verkehrswert. Ein weiterer Faktor, der unweigerlich mit dem Verkehrswert zusammenhängt, sind die gestiegenen Immobilienpreise. Das Resultat: höhere Steuern wegen höherem Immobilienwert.

Experten sind sich einig, dass Erbschafts- und Schenkungssteuer mindestens um 20 Prozent bis 30 Prozent teurer werden. Vereinzelt könne es auch zu einer Verdopplung der Steuerzahlung kommen.

Wo und warum wirkt sich die Gesetzesänderung am stärksten aus?

Nicht überall werden die Auswirkungen der Gesetzesänderung gleichermaßen zu bemerken sein. Denn bei jeder Bewertung kommt es auch auf die Lage des bebauten Grundstücks an. Für vererbte Immobilien in ländlichen und nicht metropolnahen Regionen, werden weniger Steuer anfallen als für ein Haus oder eine Wohnung, die mitten in der Stadt oder im Speckgürtel liegt. Im nächsten Jahr steigen nämlich mit den Neuregelungen auch die Regional- und Sachwertfaktoren an.

Sind Sie unsicher, wie viel teurer die Steuer ausfallen könnte, kann die professionelle Immobilienbewertung eines Maklers Klarheit verschaffen. Dieser richtet sich ebenfalls nach der ImmoWertV. Er steht Ihnen auch bei Auseinandersetzungen mit Erbengemeinschaften als unparteiischer und unabhängiger Vermittler zur Seite. Falls es zu einem Verkauf kommen sollte, wird der Makler Erben auch dabei professionell beraten und unterstützen können.

Sie haben ein Haus geerbt oder geschenkt bekommen? Oder Sie möchten Ihr Erbe regeln? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten und helfen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserem Netzwerk gern weiter.

 

 

Hinweise

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Fassadendämmung, neue Fenster, Wärmepumpe und Photovoltaik – durch die aktuell hohen Energiepreise überlegen viele Eigentümer ihre Immobilie zu sanieren und umzurüsten, um Kosten zu sparen. Mit unserer Checkliste haben Sie alles Wichtige auf dem Schirm.

1. Ziele der Sanierung festlegen

    • Was wollen Sie damit erreichen?

2. Analyse der Ausgangslage

    • Wie ist der Zustand der Immobilie? Haben Teile Ihrer Immobilie wie Fassade, Fenster, Heizung das Ende ihrer Lebensdauer erreicht?
    • Wie hoch ist der aktuelle Energieverbrauch?

3. Beauftragung eines Fachmanns für Sanierung und Energieberatung

    • Welche Sanierungsmaßnahmen sind notwendig, beziehungsweise lohnen sich?
    • Wie viel Budget ist vorhanden?
    • Können Heizung und Warmwasser auf erneuerbare Energien umgestellt werden?
    • Bestehen die Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage?
    • Welche ist die richtige Reihenfolge der Maßnahmen?
    • Soll alles auf einmal umgesetzt werden oder kann die Sanierung schrittweise erfolgen?
    • Lassen Sie sich einen Sanierungsplan erstellen.

4. Fördermöglichkeiten prüfen

    • Welche Fördermöglichkeiten bieten Bund, Länder, Kommunen an? KfW? BAFA?
    • Lassen sich Förderungen kombinieren?
    • Lassen Sie von einem Energie-Effizienz-Experten die angestrebten Sanierungsmaßnahmen prüfen und sich von ihm eine Bestätigung zur Beantragung der Fördermittel erstellen.
    • Anträge auf Förderung vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragen.

5. Darlehen beantragen

    • Prüfen Sie mehrere Angebote.

6. Sanierung umsetzen

    • Sind die Anträge auf Fördermittel bewilligt, können Sie die Handwerker entsprechend des Sanierungsplans beauftragen.

7. Bestätigung einreichen und Förderung erhalten

    • Wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind, erhalten Sie von Ihrem Energieberater eine Fachunternehmererklärung (Heizungstausch) oder eine Bestätigung nach Durchführung (auch „Technischer Projektnachweis“ genannt). Diese muss beim Fördergeber eingereicht werden, damit nach der Prüfung die beantragten Zuschüsse ausgezahlt und Tilgungszuschüsse gutgeschrieben werden können.

8. Können Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden?

    • Lassen Sie sich von einem Energie- sowie einem Steuerexperten beraten, welche Sanierungsmaßnahmen abgesetzt werden können.

Sie möchten wissen, wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

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Jeder Grundstücks- und Immobilienbesitzer sowie Kaufinteressent kennt es: das Grundbuch. Doch nicht jeder ist mit den Details vertraut. Was beinhaltet das Grundbuch genau? Wofür wird es genutzt?

Im Grundbuch wird der Besitzer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks eingetragen. Der Grundbucheintrag dient daher als Eigentumsnachweis. Aber auch Lasten und andere Rechte und Beschränkungen werden darin vermerkt.

Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt des in der Region sitzenden Amtsgerichtes geführt. Alles, was im Grundbuch steht, ist öffentlich beglaubigt und damit rechtlich wirksam. Die Eintragung im Grundbuch wird in der Regel vom Notar veranlasst. Die Kosten für die Eintragung trägt der Käufer.

So ist das Grundbuch aufgebaut

Das Deckblatt des Grundbuches enthält erste Informationen wie die Bezirksangabe, Anzahl der Blätter oder Schließungs- und Umschreibungsvermerke. Nach dem Deckblatt folgt das Bestandsverzeichnis. Darin lassen sich folgende Angaben herauslesen: Adresse, Gebäude- /Nutzungsart, Flur, Flurstück, Gemarkung, Lagebezeichnung, Grundstücksgröße, Miteigentumsanteile (bei Mehrfamilienhaus mit WEG) und grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel: das Erbbaurecht).

Weitere Abteilungen im Grundbuch sind folgende: In der ersten Abteilung wird festgehalten, wem das Grundstück gehört. Bei mehreren Eigentümern sind auch die Eigentumsanteile vermerkt.

In der zweiten Abteilung können die Beschränkungen und Lasten nachgelesen werden. Das sind unter anderem das Wegerecht, das Nießbrauchrecht, das Entsorgungsleitungsrecht, falls vorhanden das Vorkaufsrecht und ähnliches. In der dritten Abteilung findet man die Grundpfandrechte. Dabei handelt es sich um Grundschulden, Rentenschulden oder Hypotheken.

Änderungen im Grundbuch

Jede Änderung oder Löschung muss beantragt werden und erfolgt nur dann, wenn der Eigentümer einwilligt. Liegt vom Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung der Grunderwerbsteuer vor, kann eine Auflassung oder eine Eigentumsübertragung nicht erfolgen. Passieren Fehler bei der Eintragung, kann dagegen mit einer Beschwerde vorgegangen werden.

Diese führt aber nur zu einem Amtswiderspruch oder -löschung. Der Amtswiderspruch erfolgt nach § 53 GBO. Die Amtslöschung nach § 53 I 2 GBO und bei einer gegenstandslosen Eintragung nach § 84 GBO. Soll der Eintrag berichtigt werden, kann das nur mit dem Willen des im Grundbuch vermerkten Eigentümers geschehen. Ist dieser dazu nicht bereit, kann auch geklagt werden.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern – individuell und persönlich.

 

 

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Immobilie geerbt, Haushaltsauflösung, Platz für Neues schaffen oder Umzug in eine kleinere Wohnung. Es gibt viele Gründe, die eigenen vier Wände zu entrümpeln. Wer vor der Entrümpelung einer ganzen Immobilie steht, fühlt sich oft überfordert. Wo anfangen? Wie trennen? Viele suchen sich Hilfe im Internet. Doch welche Angebote sind seriös?

Um Geld zu sparen, beginnen viele auf eigene Faust mit der Entrümpelung. Doch wenn es an die Sofalandschaft und die Vitrine mit den großen Glasflächen geht oder hunderte von Kiste vier Stockwerke hinuntergetragen werden müssen, stoßen viele an ihre Grenzen. Professionelle Hilfe kann hier Zeit und Mühe sparen.

Wie immer: Eine gute Vorbereitung ist alles

Wenn Sie beispielsweise die Immobilie Ihres Erblassers auflösen, ist es ratsam, Wertgegenstände, die Sie behalten möchten, schon mal vorzusortieren. Das spart Zeit, wenn der Entrümpler da ist. Zudem lohnt es sich, Schmuck oder Sammlungen von einem Experten schätzen zu lassen. Vielleicht können Sie damit noch Geld machen, anstatt welches für das Entrümpeln auszugeben.

Welches Angebot ist seriös?

Wenn Sie verschiedene Entrümpelungsunternehmen gefunden haben, lassen Sie sich von jedem ein Angebot erstellen. Achten Sie dabei nicht nur darauf, wer Ihnen den besten Preis macht. Checken Sie auch aufmerksam, wer offen und transparent mit Ihnen kommuniziert. So werden seriöse Entrümpelungsunternehmen Ihnen einen kostenlosen Besichtigungstermin anbieten, bei dem der tatsächliche Aufwand präzise kalkuliert wird.

Das schriftliche Angebot sollte dann einen Festpreis enthalten. Bei einem Kostenvoranschlag hingegen, kann der Preis am Ende 20 Prozent höher sein. Achten Sie zudem darauf, dass das Unternehmen eine Haftpflichtversicherung hat.

Wo liegen die Kosten?

Der Preis für eine Entrümpelung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Grob lässt sich sagen, dass ein Zimmer bei etwa 500 Euro liegt. Das kann jedoch stark variieren, nicht zuletzt auch wegen Inflation und gestiegener Energiekosten. Aber auch die Menge der zu entrümpelnden Gegenstände, die Lage der Immobilie, der Anfahrtsweg, die Parksituation und ob ein Fahrstuhl vorhanden ist, beeinflussen den Preis.

Viele Unternehmen bieten aber auch an, verwertbares Inventar anzurechnen. Das heißt, dass der Entrümpelungsservice einige Ihrer Gegenstände zu Geld machen kann. Diese Einnahmen zieht er von Ihren Kosten ab.

Sie müssen eine Immobilie entrümpeln und sind sich unsicher, wie es damit weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Foto: © Animaflora-PicsStock/Depositphotos.com

Unsere Gesellschaft wird älter und viele Menschen möchten auch im hohen Alter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Deshalb beschäftigen sich immer mehr junge Kaufinteressenten mit der Barrierefreiheit, beziehungsweise der Möglichkeit des barrierefreien Umbaus. Doch bedeutet ein barrierefreier Umbau auch eine Wertsteigerung?

Da ein barrierefreier Umbau eine intensive Planung erfordert, beginnen Sie am besten frühzeitig damit – sogar, bevor Sie womöglich selbst auf eine Barrierefreiheit angewiesen sind. Denn sowohl die Planung als auch die Umbauphase sind meist langwierig und anstrengend.

Maßnahmenkatalog erstellen

Ganz wichtig ist, welche Ziele Sie mit dem barrierefreien Umbau erreichen möchten. Denn je nachdem sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich. Dabei kommt es auf Ihre individuellen Bedürfnisse an. Es empfiehlt sich daher, einerseits ein Gesamtkonzept für die komplette Immobilie und andererseits einzelne Konzepte für die jeweiligen Räume zu erstellen.

Fördermittel

Behalten Sie außerdem die Kosten für den barrierefreien Umbau im Blick. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beispielsweise bietet sowohl einen Kredit als auch einen Zuschuss an. Auch Pflegekassen fördern Wohnraumanpassungen für Barrierefreiheit. Zudem können behinderten- und altersgerechte Umbaumaßnahmen als sogenannte „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer abgesetzt werden. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerexperten beraten. Ganz wichtig ist jedoch, dass Sie die Fördermittel beantragen bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.

Wertsteigerung durch barrierefreien Umbau?

Da unsere Gesellschaft immer älter wird, wird barrierefreier Wohnraum weiterhin an Bedeutung gewinnen. Es kann sich also lohnen, in eine barrierefreie Wohnraumanpassung zu investieren. Denn Experten rechnen in den kommenden Jahren mit einer steigenden Nachfrage nach und einer besseren Vermietbarkeit von barrierefreien Immobilien. Doch nicht alle Maßnahmen sind sinnvoll und bedeuten eine Wertsteigerung.

Sich an den Fachmann wenden

In jedem Fall ist es ratsam, sich an einen Experten zu wenden. Für den barrierefreien Umbau gibt es immer mehr Wohnberatungsstellen, beispielsweise örtliche Senioren-Büros, Sozial- und Wohnungsämter oder Wohlfahrtsverbände. Die Profis dort können Ihnen sagen, welche Maßnahmen wirklich sinnvoll sind. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Ihnen sagen, wie sich einzelne Umbaumaßnahmen auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken und ob sie den Verkauf fördern.

Möchten Sie wissen, ob ein barrierefreier Umbau sich finanziell lohnt und Ihre Chancen erhöht, Ihre Immobilie schneller zu verkaufen? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

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