Was ist die Basis für die Absicherung des Objekts?
Versicherungen arbeiten ganz nüchtern mit dem Sachwertverfahren. Hier geht es um die Feststellung, welche Kosten entstehen würden, wenn Ihr Objekt komplett aufgebaut werden müsste. Ein durchaus wichtiges Verfahren, denn stellen Sie sich vor im Schadensfall reicht der berechnete Betrag nicht aus, um die Immobilie wiederherzustellen. Alle paar Jahre sollte man sich als Hausbesitzer hier Gedanken darübermachen, ob die Absicherung noch ausreichend ist.
Jetzt geht es um Ihre Ziele!
Jedes Verfahren hat seine Berechtigung für den entsprechenden Ausgangspunkt. Viele unterschätzen die Wichtigkeit eines richtig durchgeführten Wertermittlungsverfahrens. Durch die Medien geistern fantastische Verkaufsgewinne, die bei näherer Betrachtung so nicht realisiert wurden, oder Objekte sind über Jahre unterversichert, was bei einem Schaden zu empfindlichen Verlusten führen kann. Hier steht Ihnen ein ausgebildeter Immobilienfachmann aus unserem Team der S Immobilien Heidelberg GmbH mit den richtigen Antworten zur Verfügung. Sprechen Sie mit uns über Ihre Ziele und Anforderungen. Gemeinsam finden wir hier die richtige Lösung.
Das Sachwertverfahren
Dieses Verfahren braucht die größte fachliche Tiefe und bietet eine fundierte Basis, um einen Wert für die Wiederherstellung des Gebäudes zu ermitteln. Es wird häufig von Versicherungen und Banken angewandt, um die Absicherung oder den Kreditwert zu bestimmen. Im professionellen Immobilienumfeld wird dieses Verfahren auch für die Bewertung von industriellen Gebäuden genutzt.
Hierzu gibt es eine Sachwertrichtlinie des Bauministeriums vom Oktober 2012 mit Bestimmungen, Tabellen, Kennziffern und Formeln. Das Ziel der Richtlinie: ein objektives Verfahren zu bieten, um Faktoren, die den Immobilienwert beeinflussen, präzise benennen und in ein Verhältnis zueinander setzen zu können. Dieses Verfahren richtet sich nicht an den Laien, sondern ist Immobilienfachleuten oder Architekten vorbehalten.
Grundsätzlich werden hier drei Komponenten bewertet:
- der Bodenrichtwert,
- die Herstellungskosten und
- die Herstellungskosten der baulichen Außenanlagen.
Wer legt den Wert dieser Komponenten fest?
In jeder Gemeinde oder Stadt gibt es den örtlichen Gutachterausschuss, der anhand der Verkaufspreise den Bodenrichtwert der jeweiligen Lage ermittelt. Für die Wertung der Herstellungskosten gibt es eine Sachwertrichtlinie. Sie befasst sich mit der Frage, wie das Haus ausgebaut wurde, und ermittelt die Qualität der verschiedenen Bauteile, zum Beispiel:
- Außenwände,
- Dach,
- Fenster,
- Türen,
- Treppen,
- Sanitäranlagen,
- Fußböden,
- Heizung.
Jedes Baugewerk kann einzeln bewertet werden.
Viele unterschiedliche Bewertungs- und Berechnungsmodalitäten sind hier anwendbar und können nur von einem Profi richtig zusammengefügt werden – besonders wenn es dann auch um die Alterswertminderung geht. Hier steht lineare Wertminderung versus Stilaltbau und eine verbesserte Nutzung durch Modernisierung. Am Ende werden alle Werte addiert und mit dem Marktanpassungsfaktor (ländliche oder städtische Region) verifiziert. Bevor dieser Preis dann in den schriftlichen Bewertungen steht, ist in jedem Fall ein geübtes sachverständiges Auge nötig, um hier den richtigen Wert zu ermitteln.
Vorteil dieses Verfahrens
- objektives Verfahren für den Substanzwert einer Immobilie