Immobilienverkauf: Brauche ich überhaupt einen Makler?

Eine Immobilienmaklerin steht vor einem modernen Einfamilienhaus, das zum Verkauf angeboten wird, und lädt Interessenten zur Besichtigung ein | Warum Immobilienmakler

Immobilienverkauf: Brauche ich überhaupt einen Makler?

Immer wieder versuchen Eigentümer den Immobilienverkauf auf eigene Faust. Und immer wieder endet es in finanziellen Einbußen, einem Verkaufsprozess, der sich in die Länge zieht, oder Fehlern, die zu einer Rückabwicklung des Verkaufs führen. Den Immobilienverkauf ohne Makler können Sie übernehmen, wenn Sie sich das Folgende zutrauen.

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Vorteile von Immobilienmaklern gibt es zahlreiche. Hier seien nur vier genannt.

Aktuell ist der Immobilienverkauf deutlich schwieriger als noch 2021. Da waren die Immobilienpreise zwar hoch, aber dennoch auch die Nachfrage, denn die Zinsen waren historisch niedrig. Seit Beginn der Inflation und der gestiegenen Zinsen sind Kaufinteressenten zurückhaltender geworden, denn die Immobilienfinanzierung ist derzeit schwieriger.

Wissen, wie viel sich Kaufinteressenten leisten können

Wissen Sie, wie viel sich Kaufinteressenten derzeit leisten können? Das ist neben der Frage, wie viel Ihre Immobilie wert ist, aktuell wohl mit die entscheidendste. Wie viel Eigenkapital können Interessenten mitbringen und wie teuer darf der Quadratmeterpreis sein? 6.000 Euro? 7.000 Euro? 8.000 Euro?

Ein lokaler Qualitätsmakler weiß, wie die Finanzierungszinsen aktuell stehen und welche Zielgruppe für Ihre Immobilie in Frage kommt. Diese weiß er ebenso gezielt anzusprechen. Eventuell hat er sogar schon passende Interessenten in seiner Datenbank. Das beschleunigt Ihren Verkauf.

Wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist

Wie viel Ihre Immobilie damals beim Kauf gekostet hat, wissen Sie sicherlich noch. Aber wie steht es jetzt nach jahrelangen Preissteigerungen und den kürzlichen Preisfällen? Außerdem ist inzwischen der Faktor „Energieverbrauch der Immobilie“ fast gleichberechtigt neben den Faktor „Lage“ bei der Immobilienbewertung getreten. Wie ist der aktuelle Sanierungsstand Ihrer Immobilie und wie beeinflusst er deren Wert?

Ein lokaler Qualitätsmakler weiß, welches der drei vom Gesetzgeber vorgesehenen Bewertungsverfahren für Ihre Immobilie in Frage kommt. Den aktuellen Zustand und die Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie bezieht er in die Wertermittlung mit ein.

Ohne Makler Kosten sparen?

Wenn Sie den Immobilienverkauf ohne Makler durchführen, sparen Sie sich zwar die Provision. Aber dennoch müssen Sie die Kosten für die Vermarktung tragen. Für die Schaltung von Anzeigen sowie die Erstellung von professionellen Fotos und einem aussagekräftigen und ansprechenden Exposé veranschlagen Experten Kosten von circa 900 Euro.

Dazu kommt: Sie müssen sich um alles selber kümmern. Sie müssen die verkaufsrelevanten Unterlagen besorgen. Wo gab es nochmal die Flurkarte? Der Besuch von Ämtern und Behörden kostet Zeit. Ebenso das Interessentenmanagement und das Durchführen von Besichtigungen.

Rechtssicherer Verkauf?

Auch rechtliche Hürden gibt es beim Immobilienverkauf zu beachten. Fehlt beispielsweise zur Besichtigung der Energieausweis, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Sind Sie außerdem sicher, dass Sie alle Mängel Ihrer Immobilie kennen und wie Sie diese Interessenten kommunizieren? Machen Sie hier Fehler, kann das nicht nur zu einer Rückabwicklung des Verkaufs führen, sondern auch zu Strafzahlungen.

Fazit

Darüber hinaus gibt es weitere Vorteile von Immobilienmaklern. Den Verkauf einer Immobilie können Sie zwar selber übernehmen, aber ob Sie damit erfolgreicher sind, ist fraglich. Denn ein Immobilienverkauf erfordert fachliches Know-how, Erfahrung und Zeit. Wenn Sie sich hier unsicher sind, sollten Sie zu Ihrem eigenen Vorteil den Verkauf einem Profi überlassen.

Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Immobilienverkauf rechtssicher, in kurzer Zeit und zu einem marktgerechten Preis abläuft? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E.

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