Exklusive Vorvermietung nur für Sparkassenmitarbeiter
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Die 1,5 bis 5 Zimmerwohnungen in den Größen von ca. 30 m² bis 120 m² Wohnfläche sind überwiegend barrierefrei mit hellen Räumen hochwertig ausgestattet. Alle Wohnungen haben entweder einen Balkon, eine Loggia oder eine Terrasse und haben Echtholzparkett und Fußbodenheizung. Bodentiefe Fenster sorgen für Helligkeit. Eine Einbauküche ist ebenfalls eingebaut. Zu jeder Wohnung gehört ein Kellerabteil. Darüber hinaus stehen Fahrradabstellplätze zur Verfügung. Tiefgaragenstellplätze können zusätzlich angemietet werden.
Es kann auch von der Möglichkeit einer Wohnraumförderung profitiert werden.
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Wohnen am Europaplatz – Lage
Das neue Stadtquartier, das verkehrsgünstig zur Heidelberger Innenstadt liegt, verfügt über eine Mischung aus Wohnen, Wissenschaft, Gewerbe und Kultur. Alle Gebäude sind innovativ und konsequent im Passivhausstandard errichtet worden. Das Quartier mit dem nahegelegenen Heidelberger Hauptbahnhof verfügt über ein hervorragend ausgebautes Straßenbahnnetz, die Autobahnen sind gut erreichbar.
Ausstattung
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Beispielgrundrisse
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FAQ
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Selbstauskunft
- Die 3 letzten Einkommensnachweise
- Den Personalausweis
- Eine positive Schufa-Auskunft
Was passiert nach meiner Bewerbung?
Wir prüfen, ob die Daten Ihrer Bewerbung vollständig sind und alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Die Suchkriterien müssen plausibel sein. Beispielsweise achten wir darauf, dass die als „Gesamtpreis“ angegebene Miete in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem monatlichen Netto-Einkommen steht.
Nimmt die S-Immobilien Heidelberg GmbH jeden Interessenten in ihre Datei auf?
Bei der S-Immobilien Heidelberg GmbH kann sich grundsätzlich jede/r, unabhängig von ihrem/seinem Wohnsitz, als wohnungssuchend registrieren lassen.
Wie schnell bekomme ich eine Wohnung?
Unsere Interessentendatei ist keine Warteliste – das Datum der Bewerbung ist nicht entscheidend für ein Angebot. Es kommt darauf an, ob die Daten einer freiwerdenden Wohnung (Größe, Miete etc.) mit Ihren Suchkriterien übereinstimmen.
Wie schnell bekomme ich eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein ist die Voraussetzung, einen Mietvertrag für eine geförderte Wohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine solche Wohnung haben die Inhaber damit nicht.
Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein kann in allen Bürgerämtern der Stadt Heidelberg beantragt werden. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen.
Fällt Kaution an?
Die Kautionssumme beträgt drei Nettokaltmieten. Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Zahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter an den Vermieter zahlt. Sie dient dazu, eventuelle Ansprüche und Forderungen des Vermieters gegen den Mieter zu sichern, die aus dem Mietverhältnis und seiner Beendigung entstehen können.
Wird die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben, erhält der Mieter die Kaution vom Vermieter zurück.
Fällt Provision an?
Nein, es ist provisionsfrei.
Welche Tiere darf ich halten?
Kleintiere, die in Käfigen gehalten werden, sind in einer Mietwohnung erlaubt – in einer vernünftigen Anzahl in Bezug auf ihre Bedürfnisse und ihren Platzbedarf. Bei Hunden und Katzen müssen im Einzelfall die Interessen der Mietvertragsparteien und der Nachbarn im Haus abgewogen werden. Deshalb muss hier vor der Anschaffung eine Erlaubnis zur Tierhaltung bei der HIH IntReal International Real Estate eingeholt werden.
Tierhaltung gibt leider oft Anlass zu Beschwerden der Mitbewohner im Haus. Auch hier gelten die Regeln des menschlichen Zusammenlebens. Deshalb sollten Sie vor der Anschaffung eines Haustiers überlegen, inwieweit es die Mitbewohner beeinträchtigt. Die Tierhaltung darf außerdem nicht dazu führen, dass Ihre Wohnung stärker abgenutzt wird oder das Haus und die Wohnanlage verschmutzt werden. Verletzt das Tier Menschen oder verursacht es Schäden an fremdem Eigentum, haftet der Besitzer.
Gibt es ein Mindestmietdauer?
Ja, mindestens 24 Monate.
Welche Kündigungsfristen gelten für eine Wohnung
Nach Ablauf von 21 Monaten können Sie somit frühstens mit 3-monatiger Kündigungsfrist kündigen. Danach beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist grundsätzlich 3 Monate.